Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-422

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 für einen Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Lärmschutzmaßnahmen (s. Anlage) an den Vorhaben- und Erschließungsträger

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

  1. Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag (Erschließungsvertrag).  

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder:

Leitbild 2: „Grevesmühlen, die wachsende Stadt“

Projekt 18: Entwicklung der Flächen südlich der Klützer Straße für den Einfamilienhausbau

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Vorhaben- und Erschließungsträger trägt den überwiegenden Anteil der anfallenden Kosten für die Gesamtplanung und Erschließung. Der Anteil der städtischen Kosten  für den Einbau einer Lüftungsanlage lt. § 9 

 

 

 

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Anlagen

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