Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-421
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung gemäß § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.04.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.04.2014
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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28.04.2014
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Beschlussvorschlag
1. Aufgrund des § 10 BauGB Abs. 1 i.V.m. § 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S.1548) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Bebauungsplan Nr. 30 für den Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung begrenzt:
- im Norden durch ein Einkaufszentrum in der Klützer Straße,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft und künftig durch den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 34 „Mühlenblick“,
- im Süden durch Brachflächen,
- im Westen durch vorhandene Wohnbebauung im Rosenweg.
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzungsunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung in Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung ergänzt. Die Planunterlagen wurden entsprechend der technischen Ausführungsplanung angepasst. In einem Teil wurde die Straßenverkehrsfläche von 10,00 m auf 10,25 m erweitert. Betroffene Dritte waren von der Anpassung nicht berührt. Die Befreiung von den Verboten des § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V wurde durch die untere Naturschutzbehörde am 21.03.2014 genehmigt. Die damit verbundenen Auflagen werden Bestandteil der Planunterlagen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Berichtigung desselben nicht vorgenommen werden muss. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder:
Leitbild 2: „Grevesmühlen, die wachsende Stadt“
Projekt 18: Entwicklung der Flächen südlich der Klützer Straße für den Einfamilienhausbau
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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