Vorlage öffentlich - VO/09GV/2014-078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss vom 17.12.2013 zur Beschlussnummer VO/09GV/2013-059 insoweit abzuändern, dass die für die Formulierung „nach dem Höchstbetragssatz der EntschVO M-V“ der jeweilige Geldbetrag in Ziffern eingesetzt wird.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschloss am 17.12.2014 eine neue Hauptsatzung. Diese wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 28.01.2014 wurde von dort mitgeteilt, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden könne, weil die von der Gemeindevertretung beschlossene Höchstbetragsregelung aus Sicht des Landkreises unstatthaft sei. Gegen diese Versagung wurde im Auftrag des Bürgermeisters von der Verwaltung Widerspruch eingelegt. Ein Widerspruchsbescheid ist bis zum heutigen Tag nicht zuggegangen. Da nach Auffassung des Bürgermeisters die neue Hauptsatzung jedoch vor Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft treten soll, sind die Höchstbeträge in Ziffern auszudrücken und ist der oben genannte Beschluss der Gemeindevertretung entsprechend abzuändern 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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