Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-424
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zu einer überplanmäßigen Auszahlung auf dem Produktsachkonto 54301.09600000.164 für den gemeinsamen Ausbau der Jahnstraße mit dem Straßenbauamt Schwerin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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31.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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08.04.2014
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt einer überplanmäßigen Auszahlung für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 30.000,00 € auf dem Produktsachkonto 54301.09600000.164 „Ausbau der Jahnstraße“ zu. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 51101.09600000.158 Neugestaltung Platz vor der VR-Bank, da diese Maßnahme voraussichtlich erst im nächsten Jahr begonnen wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Straßenbauamt Schwerin führt dieses Jahr den Ausbau der Jahnstraße durch und hat die Maßnahme bereits ausgeschrieben. Am 03. April 2014 findet die Angebotseröffnung statt. Das Straßenbauamt und die Stadt Grevesmühlen bauen die Maßnahme gemeinsam. Auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V sowie der Ortsdurchfahrtenrichtlinie für Bundesstraßen wurde beiliegende Vereinbarung zur Kostenteilung erarbeitet. Aus ihr leiten sich für die in Last der Stadt liegenden Bauteile, wie Gehweg, Beleuchtung und Umlagen, Kosten in Höhe von ca. 100.000,- € ab.
Baukosten Los 0 7.520,00 €
Los 2 38.800,00 €
Los 3 42.200,00 €
SIGEKO 500,00 €
Verwaltungskosten Umlage 10% 8.852,00 €
Gesamt: 97.872,00 €
Auf dem Sachkonto stehen lediglich 70.000,- € als HH-Ansatz zur Verfügung. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 51101.09600000.158 Neugestaltung Platz vor der VR-Bank, da diese Maßnahme voraussichtlich erst im nächsten Jahr begonnen wird.
Gemäß § 6, Abs. 4, Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet bei überplanmäßigen Ausgaben der Hauptausschuss innerhalb der Wertgrenzen von 5.000,- bis 50.000,-€.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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282 kB
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