Vorlage öffentlich - VO/11GV/2014-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Warnow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Warnow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Warnow hat das Verfahren zur Satzung über 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB ist erfolgt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahme im Verfahren abgegeben. Es wurden nur die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Beschlussfassung beteiligt. Die Gemeinde Warnow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen von berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen als Gegenüberstellung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.

Die Belange des Straßenbauamtes innerhalb der Anbauverbotszone können beachtet werden. Die Ausgleichs- und Ersatzbelange werden überprüft und präzisiert.

Die Gemeinde ist auch den Hinweisen bezüglich der Errichtung von Nebengebäuden auf der Grünfläche außerhalb des Bereiches der 1. Änderung nachgegangen und hat sich mit diesen Flächen, die sich außerhalb des Änderungsbereiches der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 befinden, beschäftigt. Es handelt sich hier um redaktionelle Betrachtungen, die keinen Einfluss auf die Festsetzungen und Regelungen zur Anbauverbotszone im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 haben. Nicht mehr vorhandene Bäume sind durch Windwurf / Windbruch entfernt worden. Das in Rede stehende Nebengebäude befindet sich außerhalb des Bereiches der 1. Änderung und wird auf vorhandenen Bestand zurückgeführt. Die Gemeinde hat deshalb sowohl als formalen als auch als inhaltlichen Belang keine Änderungsabsichten vorgenommen. Regelungen sind außerhalb des Änderungsverfahrens zu führen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger getragen.

 

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Anlagen

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