Vorlage öffentlich - VO/04GV/2014-094
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Straßenumbenennungen im Ortsteil Hof Mummendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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17.03.2014
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Beschlussvorschlag
- Straßenumbenennungen:
Die derzeitigen Straßennamen im Ortsteil Hof Mummendorf werden entsprechend nachfolgender Tabelle und beigefügter Übersichtskarten wie folgt umbenannt:
a) Die Mummendorfer Straße und die von Nord nach Süd verlaufende Dorfstraße werden in „Alte Schulstraße“ umbenannt.
b) Die von West nach Ost verlaufende Dorfstraße in Richtung Roxin wird in „Akazienweg“ umbenannt.
c) Die Straße „Ausbau“ in Hof Mummendorf Ausbau wird in „Schönberger Straße“ umbenannt.
Die Umbenennungen treten mit der Genehmigung des neuen Gemeindenamens in Kraft.
| Derzeitiger Straßenname | Flurstück(e) Flur 1 Gemarkung Hof Mummendorf |
Umbenennung in | Künftiger Straßenname |
Bemerkungen |
a) | Mummendorfer Str. |
90, 86, 168/2
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Alte Schulstraße | Mummen-dorfer Str. 1 Alte Schulstr. 16 |
Von Nord nach Süd verlaufende Dorfstr. zum Gutshaus | | Keine Änderung der fortlaufenden Hausnummern | |||
b) | Die von West nach Ost verlaufende Dorfstraße in Richtung Roxin | 114 | |
Akazienweg |
Änderung der Hausnummern erforderlich |
c) | Ausbau | 63/3 | | Schönberger Straße | Änderung der Hausnummern erforderlich |
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Mallentin wird mit Ablauf des 24.05.2014 mit der Gemeinde Börzow und der Gemeinde Papenhusen fusionieren und damit eine neue Gemeinde bilden.
Gemäß § 8 Absatz des Gebietsänderungsvertrages entscheiden über den Namen der neuen Gemeinde deren Bürgerinnen und Bürger selbst durch einen Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid soll zeitgleich mit der Wahl zur neuen Gemeindevertretung am Tage der Kommunalwahl durchgeführt werden. Die Namenswahl bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium gemäß § 8 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V. Bis dahin führt die Gemeinde den Arbeitsnamen "Stepenitztal".
Damit erhält jeder Bürger der neuen Gemeinde einen neuen Gemeindenamen, der eine Ummeldung bei der Meldebehörde erfordert.
Diese Tatsache möchte die Gemeinde Mallentin nutzen, um einhergehend geordnete Zustände in Bezug auf die Straßenbenennung und ggf. Hausnummerierung zu schaffen.
Denn die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.
Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr dürfen in einer Gemeinde jeder Straßennamen nur einmal vorkommen.
Es ist daher erforderlich, die mehrmals vorhandenen „Dorfstraßen“ umzubenennen.
Die Einwohner der Gemeinde wurden in einer öffentlichen Einwohnerversammlung am 20.02.2014 über die geplanten Straßenumbenennungen und die zum Teil erforderliche Neuvergabe von Hausnummern informiert.
Die anwesenden Einwohner des Ortsteils Hof Mummendorf sprachen sich für folgende Straßennamen aus:
a) „Alte Schulstraße“ für die aus Richtung Mallentin kommende von Nord nach Süd verlaufende Dorfstraße in Hof Mummendorf und die Mummendorfer Straße.
b) „Akazienweg“ für die von West nach Ost verlaufende Dorfstraße in Richtung Roxin
c) „Schönberger Straße“ für die Straße „Ausbau“ in Hof Mummendorf Ausbau
Die Gebäude im Akazienweg und der Schönberger Straße werden notwendigerweise neue Hausnummern erhalten. Die Nummerierung der Häuser an der Straße erfolgt dabei in wechselseitiger Nummernfolge, so dass die ungeraden Hausnummern auf der linken und die geraden Hausnummern auf der rechten Straßenseite liegen.
Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist, ist die Zuteilung von Hausnummern ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Gemeindevertreterbeschlusses.
Die Hausnummern werden jedoch zur Information in der Übersichtskarte dargestellt.
Zur Rechtsstellung der Betroffenen:
Den von der Straßenumbenennung und Nummerierung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage.
Das Gericht prüft jedoch lediglich einen Verstoß gegen das Willkürverbot, denn die Zuteilung eines Straßennamens bzw. einer Hausnummer begründet kein Recht: Die Wohnanschrift ist weder Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 I Grundgesetz) noch Bestandteil seines Grundeigentums (Artikel 14 Grundgesetz
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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508,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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398,2 kB
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