Vorlage öffentlich - VO/04GV/2014-090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Straßenumbenennung:

 

a)      Die Dorfstraße im Ortsteil Neu Greschendorf

 

Gemarkung Greschendorf

Flur 2

Flurstücke 40, 9 und 53 (teilweise)

 

wird in den Straßennamen „Neu Greschendorf“ umbenannt.

 

             

b)      Die Umbenennung tritt mit der Genehmigung des neuen Gemeindenamens in Kraft.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Umbenennung in Form einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.   
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Mallentin wird mit Ablauf des 24.05.2014 mit der Gemeinde Börzow und der Gemeinde Papenhusen fusionieren und damit eine neue Gemeinde bilden.

 

Gemäß § 8 Absatz des Gebietsänderungsvertrages entscheiden über den Namen der neuen Gemeinde deren Bürgerinnen und Bürger selbst durch einen Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid soll zeitgleich mit der Wahl zur neuen Gemeindevertretung am Tage der Kommunalwahl durchgeführt werden. Die Namenswahl bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium gemäß § 8 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V. Bis dahin führt die Gemeinde den Arbeitsnamen "Stepenitztal".

 

Damit erhält jeder Bürger der neuen Gemeinde einen neuen Gemeindenamen, der eine Ummeldung bei der Meldebehörde erfordert.

 

Diese Tatsache möchte die Gemeinde Mallentin nutzen, um einhergehend geordnete Zustände in Bezug auf die Straßenbenennung und ggf. Hausnummerierung zu schaffen.

 

Denn die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

 

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr dürfen in einer Gemeinde jeder Straßennamen nur einmal vorkommen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals vorhandenen „Dorfstraßen“ umzubenennen.

 

Die Dorfstraße in Neu Greschendorf wird daher umbenannt.

 

Auf Grund des Wiedererkennungswertes und der Identifizierung mit dem Ortsteil Neu Greschendorf soll der Ortsteilname als Straßennamen verwendet werden.

 

Die Einwohner des Neu Greschendorf  wurden in einer öffentlichen Einwohnerversammlung am 07.11.2013 über die geplante Straßenumbenennung informiert.

Die Anregungen der Bürger fanden Berücksichtigung.

 

Zugleich sollen die Hausnummern in Neu Greschendorf neu geordnet werden. Die Nummerierung der Häuser an der Straße erfolgt dabei in wechselseitiger Nummernfolge, so dass die ungeraden Hausnummern auf der linken und die geraden Hausnummern auf der rechten Straßenseite liegen.

 

Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist, ist die Zuteilung von Hausnummern ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Gemeindevertreterbeschlusses.

 

Die Hausnummern werden jedoch zur Information in der Übersichtskarte dargestellt.

 

Zur Rechtsstellung der Betroffenen:

Jeder Bürger erhält einen (nicht gebührenpflichtigen) Bescheid über die Zuteilung der neuen Hausnummer.

Den von der Straßenumbenennung und Nummerierung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage. Das Gericht prüft jedoch lediglich einen Verstoß gegen das Willkürverbot, denn die Zuteilung eines Straßennamens bzw. einer Hausnummer begründet kein Recht: Die Wohnanschrift ist weder Bestandteil seines Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 I Grundgesetz) noch Bestandteil seines Grundeigentums (Artikel 14 Grundgesetz)

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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