Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-405-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Grevesmühlen vom 24. Juni 1999.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.06.2014 stellte die SPD-Fraktion fristgerecht einen Antrag auf Beratung über eine Ergänzung der Sondernutzungssatzung. Sollte die Stadtvertretung diesem Antrag stattgeben, ist es zur Umsetzung der Ergänzung erforderlich, eine Änderungssatzung zu erlassen.

 

Die Ausarbeitung dieser Änderungssatzung war vor Ablauf der Ladungsfrist für die Sitzung der Stadtvertretung am 03.02.2014 nicht mehr zu realisieren. Ein Aufschub der Beschlussfassung bis zur nächsten regulären Sitzung hätte zur Folge, dass die Satzung nicht mehr als Grundlage für die bevorstehenden Wahlen am 25.05.2014 heranzuziehen ist. Falls also die Plakatierung des Stadtgebiets Grevesmühlen zu den Wahlen am 25.05.2014 über die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung geregelt werden soll, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 29 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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