Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, für das gesamte Stadtgebiet eine Hundesatzung zu erstellen.

 

Diese Maßnahme soll das Wirken und Handeln der Ordnungskräfte erleichtern und eventuelles Fehlverhalten von Hundehaltern konkret benennen können. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Übergriffen, aber auch zu bedrohlichen Situationen mit freilaufenden Hunden im Stadtgebiet gekommen. Der Landesgesetzgeber hat in seiner Verordnung über das Führen und Halten von Hunden, vom 04.Juli 2000, keinen Leinenzwang in Ortschaften festgelegt.

Durch die städtische Satzung würden solche Regelungen konkretisiert werden und die Ordnungsbehörde wäre handlungsfähiger.

Der Leinenzwang für Hunde, sowie ausgewiesene Flächen für freilaufende Hunde müssen Bestandteil dieser Satzung sein.

 

Ebenfalls kann durch eine Hundesatzung die Verunreinigung der öffentlichen Plätze eingedämmt werden.

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Eventuell anfallende Kosten werden durch Bußgeldbescheide gedeckt.

 

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Anlagen

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