Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich soll die 1. Änderung der Gestaltungssatzung aufgestellt werden.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung Grevesmühlen sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung Grevesmühlen sowie der Entwurf der Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die seit dem 21.07.1993 geltende Gestaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen war und ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Ortsbildes.

 

Nach nunmehr 20 Jahren Satzungsbestand sollen die Festsetzungen überprüft werden -  ohne grundlegend den Inhalt zu ändern (abgesehen vom erweiterten Geltungsbereich). Vielmehr sollen redaktionelle Änderungen sowie Klarstellungen vorgenommen werden. Aber auch neue Gesichtspunkte, die zur Zeit der Aufstellung der Gestaltungssatzung unbekannt bzw. unbedeutend waren, sollen einfließen. So werden Regelungen bzgl. Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen, Einfriedungen und Grünflächen sowie Garagen und Carports neu mit aufgenommen.

 

Die Änderungen im Einzelnen sind dem unter Anlage 1 beiliegenden Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen zu entnehmen.

Neben der Begründung im Entwurf (Anlage 2) sind ebenfalls eine Synopse sowie eine Lesefassung der Gestaltungssatzung Grevesmühlen in der Fassung der 1. Änderung beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen   

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Anlagen

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