Vorlage öffentlich - VO/11GV/2013-039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Warnow beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Warnow                   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zweitwohnungssteuer ist eine örtlich erhobene Aufwandssteuer. Sie wird auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und der Ortssatzung sowie der aktuellen Rechtssprechung erhoben.

 

Hintergrund ist, dass die Gemeinde Warnow für Bürger, die mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, keine Zuweisung erhält. Durch die Einführung dieser Steuer würde die Gemeinde auch von Personen, die hier wohnen und die Infrastruktur in Anspruch nehmen, jedoch nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, Erträge erhalten.

 

Laut aktueller Meldestatistik sind in der Gemeinde Warnow 28 Nebenwohnsitze gemeldet. Erfahrungsgemäß werden voraussichtlich mehr als die Hälfte ihren Nebenwohnsitz abmelden, wenn sie von der Verwaltung angeschrieben werden. Gleichzeitig erfolgt hier eine Statistikbereinigung für das Meldeamt.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde sind Mehrerträge bei Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer je nach Fallzahl oder Mehrerträge in den Schlüsselzuweisungen aufgrund von Ummeldung mit Hauptwohnsitz statt Nebenwohnsitz.         

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  1. Mehrerträge bei Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer je nach Fallzahl und Nettokaltmiete
  2. Mehrerträge in den Schlüsselzuweisungen aufgrund Ummeldung mit Hauptwohn- statt Nebenwohnsitz      
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Anlagen

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