Vorlage öffentlich - VO/11GV/2013-038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 06.09.2013 zur Auftragsvergabe und überplanmäßigen Auszahlung zum Kauf von Spielgeräten für den Spielplatz Bössow.       

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auftragsvergabe sowie außerplanmäßige Auszahlung

Produktsachkonto:              36601.09100000, Maßnahme 007 Kauf Spielgeräte

 

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister hiermit folgende Eilentscheidung:

Die Firma Hesse erhält den Auftrag diverse Spielgeräte für den Spielplatz in Bössow zu liefern. Er genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.358,23 Euro. Die Bezahlung der Spielgeräte erfolgt über das Dorffestkonto.

 

Der Verwaltung liegt von der Firma Hesse die Rechnung vor für die Lieferung von Spielgeräten für den Spielplatz Bössow. Dieses Vorhaben hat bei der Haushaltsplanung 2013 keine Berücksichtigung gefunden. Daher ist ein Beschluss zur außerplanmäßigen Auszahlung sowie Auftragsvergabe erforderlich.

Die benötigten Deckungsmittel für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.358,23 Euro werden aus dem Produktsachkonto 36601.23159000 Maßnahme 007zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Warnow vom 12.11.2009 entscheidet der Bürgermeister lt. § 6 Abs. 2 bei außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 2.000 Euro je Ausgabefall sowie gemäß § 6 Abs. 3 entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen nach VOL bis zum Wert von 1.000,00 Euro.

Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.     

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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