Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung legt als Anzahl der weiteren Mitglieder im Gemeindewahlausschuss der Stadt Grevesmühlen für die Wahlen der Bürgermeister und Gemeindevertretungen 5 Mitglieder fest.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Den Wahlausschuss bilden gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und vier bis acht weitere Mitglieder. Die genaue Anzahl ist von der Vertretung zu bestimmen.

 

Der Gemeindewahlausschuss wird tätig vor der Wahl bei der Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtvertretung und ggf. der Bürgermeisterwahl sowie nach der Wahl bei der Feststellung des Wahlergebnisses und der Sitzverteilung sowie der gewählten Bewerber in der Vertretung bzw. des gewählten Bewerbers bei der Bürgermeisterwahl. In diesem Fall hat der Wahlausschuss ggf. auch die Notwendigkeit einer Stichwahl festzustellen.

 

Der Wahlausschuss übt die politische Kontrollfunktion über die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung aus, da die Mitglieder von der Wahlleitung aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu berufen sind, die von den in der Stadtvertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen werden. Nur soweit die Anzahl der vorgeschlagenen Wahlausschussmitglieder nicht zur Besetzung der festgelegten Anzahl ausreichend ist, kann die Wahlleitung weitere Personen nach eigenem Ermessen in den Wahlausschuss berufen.

 

Gemäß § 10 Abs. 4 LKWG M-V endet die Amtszeit des Wahlausschusses mit der Bestellung eines neuen Wahlausschusses. Die Besetzung des Gemeindewahlausschusses mit einer ungeraden Anzahl weiterer Mitglieder vermeidet Pattsituationen in Abstimmungen, da in dem Fall gemäß § 10 Abs. 3 LKWG M-V die Stimme der oder des Vorsitzenden entscheidet.

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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