Vorlage öffentlich - VO/09GV/2013-052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt,  den anliegenden Gas-Konzessionsvertrag mit der E.ON Hanse AG, Quickborn abzuschließen.              

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der 2004 zwischen der Gemeinde Testorf-Steinfort und der EON Hanse AG Quickborn geschlossene Konzessionsvertrag über die Gasversorgung läuft am 01.10.2015 aus.

Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.

Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Bundesanzeiger erfolgte am 19.03.2013. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 19.06.2013.

 

Die E.ON Hanse AG hat als einziges Unternehmen mit Schreiben vom 12.04.2013 fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet und beiliegendes Vertragsmuster  vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Produktsachkonto 54001.4625  "Konzessionsabgabe": Ertrag ca. 700 Euro/a (keine Veränderung durch Neuabschluss)

 

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Anlagen

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