Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-075
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Herr Böhringer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.09.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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29.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V den Abschluss
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband „Elektronische
Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ über die Übertragung der Aufgaben eines
behördlichen Datenschutzbeauftragten nach dem Landesdatenschutzgesetz auf einen
gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Anlage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
behördliche Datenschutz nimmt einen immer grösseren Stellenwert innerhalb der öffentlichen
Verwaltungen ein. Seitens der Aufsichtsbehörden, wie dem Landesbeauftragten für
Datenschutz und dem Innenministerium, wird immer mehr auf die Einhaltung der zu
beachtenden Regelungen, insbesondere auf das Erstellen der vorgeschriebenen
Dokumentationen, wie Verfahrensbeschreibungen usw. gedrängt.
Da
sich alle kommunalen Verwaltungen mit dieser Problematik beschäftigen müssen,
und diese vielmals auch die gleichen EDV-Verfahren anwenden, ist es vorteilhaft
und kostensparend, diese Aufgabe in eine gemeinsame Hand zu geben. Der
Zweckverband „Elektronische Verwaltung M-V“ bietet bereits seit geraumer Zeit
diese Aufgabenübernahme per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung an. Nunmehr hat
sich die Möglichkeit ergeben, auch durch die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen
diese Möglichkeit zu nutzen.
Die
Nutzung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten spart perspektivisch Kosten
und trägt durch die Nutzung der Synergyeffekte zur Vereinfachung der
Verwaltungsarbeit bei.
Ein
Entwurf der entsprechenden Vereinbarung mit den entsprechenden
Finanzierungsregelungen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
