Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-318
Grunddaten
- Betreff:
-
Cap Arcona; außerplanmäßige Ausgabe zur Vorbereitung der Instandsetzung und Neugestaltung der Gedenkstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Verfasser:
- Herr Lars Prahler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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28.05.2013
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 30.000 für Planungs- und Vermessungsleistungen für die Neugestaltung der Cap-Arcona-Gedenkstätte
Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Reduzierung des Kostenansatzes für die weitere Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes Nordwest (HH-Stelle:11401.14211000S-034), da absehbar ist, dass die Erschließungskosten in 2013 nicht höher als 200 T ausfallen und hier aber 358 T in 2013 übertragen wurden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Cap Arcona hat nach Abschluss der Haushaltsplanung 2013 beschlossen, die Neugestaltung der Gedenkstätte in 2013 durch die Beauftragung eines Planungsbüros vorzubereiten.
Die Planerauswahl erfolgte auf Basis eines Gutachterverfahrens in Auswertung von 4 Büros, die ihre Ideen zur Neugestaltung und ihre Büros vorstellten. Hiernach sollte eine Arbeitsgemeinschaft aus den Partnerbüros rutsch+rutsch sowie Trüper Gondesen Partner den Auftrag für die Anplanung erhalten.
Um für den 70. Jahrestag in 2015 die Neugestaltung fertig gestellt zu haben, ist eine kurzfristige Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Entwurfsphase erforderlich. Auf dieser Basis wird die planerische Zielstellung verfeinert, Kosten ermittelt und somit die Einwerbung von Fördermitteln ermöglicht. Hierzu ist auch die Entwurfsvermessung als Vorleistung erforderlich.
Die vorliegenden Honorarkalkulationen und Angebote ergeben einen Gesamtkostenrahmen von ca. 30.000 .
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, so dass gem. § 6 Ziffer 4 Satz 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen der Hauptausschuss hierüber Beschluss zu fassen hat.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||
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