Informationsvorlage - VO/13GV/2013-126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2011 gemäß beiliegender Liste zur Kenntnis. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

 

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2012 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2013, welche im Finanzhaushalt 2013 berücksichtigt wurde.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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