Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 29.10.2012.

    

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die bisherige Formulierung des § 6 Absatz 4 Ziffer 11 lautete:

 

„Dem Hauptausschuss wird die Befugnis übertragen, Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten zu treffen: Zustimmung zu außerplanmäßigen oder überplanmäßigen Aufwendungen von 5.000 € bis 50.000 € je Fall“.

 

Mit dieser Formulierung werden jedoch Auszahlungen für Investitionen nicht erfasst. Daher ist es sinnvoll, nach dem Wort „Aufwendungen“ die Worte „und Auszahlungen“ einzufügen.

 

  

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Finanz. Auswirkung

 

  

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Anlagen

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