Informationsvorlage - VO/11GV/2013-034
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur baulichen Entwicklung der Ortsteile Großenhof und Gantenbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Information
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15.05.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die unbebauten Grundstücke an den Straßen Kurze Straße, Feldweg nach Oberklütz, Feldweg nach Gantenbeck und Straße nach Damshagen stellen momentan Außenbereichsflächen dar.
Eine Bebauung mit Wohngebäuden ist damit grundsätzlich nach § 35 Baugesetzbuch nicht zulässig.
Die Schaffung von Baurecht könnte nur über Bauleitplanungen (Bebauungsplan, Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen) erfolgen.
Fraglich ist, wer die Kosten für diese Bauleitverfahren tragen soll.
(Die Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern im Privateigentum.)
