Informationsvorlage - VO/11GV/2013-034

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die unbebauten Grundstücke an den Straßen „Kurze Straße“, „Feldweg nach Oberklütz“, „Feldweg nach Gantenbeck“ und „Straße nach Damshagen“ stellen momentan Außenbereichsflächen dar.

 

Eine Bebauung mit Wohngebäuden ist damit grundsätzlich nach § 35 Baugesetzbuch nicht zulässig.

 

Die Schaffung von Baurecht könnte nur über Bauleitplanungen (Bebauungsplan, Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen) erfolgen.

 

 

Fraglich ist, wer die Kosten für diese Bauleitverfahren tragen soll.

(Die Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern im Privateigentum.)

Reduzieren

Anlagen

Loading...