Vorlage öffentlich - VO/13GV/2013-122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt, dass der in der Anlage aufgeführte Kandidat nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Gägelow zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt wird.          

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz vierter Titel Schöffengerichte. Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagesliste für die Schöffen auf. Die Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Gemeindevertretung gewählt werden.

 

Anlage 1 enthält den Vorschlag des Bürgers, der sich bereiterklärt hat, für das Amt des Schöffen zu kandidieren.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

     

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine     

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Anlagen

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