Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ über die Übertragung der Aufgaben eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach dem Landesdatenschutzgesetz auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Anlage.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der behördliche Datenschutz nimmt einen immer grösseren Stellenwert innerhalb der öffentlichen Verwaltungen ein. Seitens der Aufsichtsbehörden, wie dem Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Innenministerium, wird immer mehr auf die Einhaltung der zu beachtenden Regelungen, insbesondere auf das Erstellen der vorgeschriebenen Dokumentationen, wie Verfahrensbeschreibungen usw. gedrängt.

Da sich alle kommunalen Verwaltungen mit dieser Problematik beschäftigen müssen, und diese vielmals auch die gleichen EDV-Verfahren anwenden, ist es vorteilhaft und kostensparend, diese Aufgabe in eine gemeinsame Hand zu geben. Der Zweckverband „Elektronische Verwaltung M-V“ bietet bereits seit geraumer Zeit diese Aufgabenübernahme per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung an. Nunmehr hat sich die Möglichkeit ergeben, auch durch die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen diese Möglichkeit zu nutzen.

Die Nutzung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten spart perspektivisch Kosten und trägt durch die Nutzung der Synergyeffekte zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit bei.

Ein Entwurf der entsprechenden Vereinbarung mit den entsprechenden Finanzierungsregelungen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 6,0 T€ jährlich

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