Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-289

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Kandidaten nach ihrer Wahl durch die Stadtvertretung gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz auf die Vorschlagsliste der Stadt Grevesmühlen zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen gesetzt werden.  

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 steht wieder die Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Grevesmühlen an. Grundlage hierfür bildet das Gerichtsverfassungsgesetz vierter Titel Schöffengerichte. Hiernach stellt die Gemeinde nach § 36 Abs. 1 eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Die Vorschläge für die Liste sollen von einer 2/3 Mehrheit der Stadtvertretung gewählt werden.

 

Anlage 1 enthält die Vorschläge der Bürger, die sich bereiterklärt haben, für das Amt des Schöffen zu kandidieren.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...