Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich im Zusammenhang mit der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen.

2.  Die Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.

3.  Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

4.  Nach Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist diese nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden kann und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

       

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen hat das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „Photovoltaik - Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr-Gelände“ in Grevesmühlen durchgeführt. Mit dem abschließenden Beschluss wird das Planverfahren beendet und der Plan zur Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde vorgelegt.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 7: „Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt“ – Projekt: neu

Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben.

 

 

   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Die Stadt ist von Kosten freizuhalten.

 

   

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Anlagen

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