Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt, den Eigentümern der Grundstücke im Blockbereich Gr. Seestraße/Behrensgang die Möglichkeit einer vorfristigen Ablöse des Umlegungsvorteils gem. § 58 Abs. 1 BauGB sowie des Ausgleichsbetrages gem. § 154 BauGB anzubieten.

 

Dabei werden Abschläge in Abhängigkeit vom Zahlungstermin wie folgt gewährt ..:

 

Zahlung bis zum 31.06.2013                            16 %

Zahlung bis zum 31.01.2014                            12,5 %

Zahlung bis zum 31.01.2015                              9,5 %

Zahlung bis zum 31.01.2016                              6 %

Zahlung bis zum 31.01.2017                              3 %

 

               

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im o.g. Blockbereich wurde ein Umlegungsverfahren gem. § 45 ff BauGB durchgeführt. In Folge dessen wurden die Grundstücke neugeordnet und entsprechend des Umlegungsplans vom 26.09.2012 für Teile der Grundstücke Geldleistungen für den sog. Umlegungsvorteil ausgewiesen. Die Fälligkeit wurde für den 01.07.2017 festgelegt, um die Beteiligten ähnlich wir die Grundstückseigentümer zu behandeln, für die bereits Ausgleichsbeträge fällig wurden.

 

In dem Blockbereich befinden sich aber auch Grundstücke, die nicht am Umlegungsverfahren beteiligt waren. Es sind Grundstücke, die gemäß entsprechenden Beschluss des Umlegungsausschusses keine eigentliche Neuzuteilung aus dem Umlegungsverfahren erfahren hätten, da die Grundstücke ihre Größe und Lage behielten. Dies betraf insbesondere Eckgrundstücke.

 

Für diese Grundstücke sind aber wie für jedes andere private nutzbare Grundstück im Sanierungsgebiet Ausgleichsbeträge fällig.

 

Aufgrund der Besonderheiten des Umlegungsvorteils, dass hierbei auch der Wertausgleich zusätzlicher Flächenzuteilungen erfolgt, wird der Bürgermeister sich eine Bestätigung der Kommunalaufsicht einholen, dass hier kein Verstoß gegen die Bestimmungen gem. § 56 Abs. 8 KV-MV (sog. Vollwertigkeitserklärung) vorliegt.

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

       

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Gewährung der Abschläge ist eine Reduzierung der eingenommen Beträge zu erwarten. Dafür erfolgt aber ein vorfristiger Eingang der Zahlungen.

 

       

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Anlagen

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