Vorlage öffentlich - VO/13GV/2012-117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2013 und die Finanzplanjahre 2014 bis 2016.             

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

      

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Konzept      

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Anlagen

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