Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die während der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Aussagen hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsprotokoll laut Anlage dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.  Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen mit einer Stellungnahme beizufügen.

    

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 16.04.2012 den Beschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 „Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände“ in Grevesmühlen gefasst. Das Aufstellungsverfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Die Stadt Grevesmühlen hat sich mit den im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Gemäß dem Abwägungsprotokoll (s. Anlage) ergeben sich:

-              zu berücksichtigende,

-              teilweise zu berücksichtigende und

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Während der Öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden keine Stellungnahmen von Bürgern zur Planung abgegeben. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt. Dier Stadt Grevesmühlen kann davon ausgehen, dass die Planung mit den Nachbargemeinden entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist. Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Abwägungsbeschluss wird gefasst. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen. Die Belange der örtlichen Feuerwehr werden auf der Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Durchführungsvertrages geregelt. 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 7:  „Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt“ – Projekt: neu

Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger getragen. Die Stadt ist von Kosten freizuhalten.  

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Anlagen

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