Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-281
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen "Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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29.01.2013
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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18.02.2013
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Beschlussvorschlag
1. Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Anl. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie in Verbindung mit § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/ Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
2. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt zu machen; sobald der Flächennutzungsplan genehmigt und wirksam bekannt gemacht worden ist. Der Bürgermeister gibt den Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 gemäß § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Grevesmühlen durchgeführt. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Planverfahren beendet. Vor Satzungsbeschluss muss der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Vorhabenträger abgeschlossen werden. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist nach Wirksamkeit der zugehörigen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen; anderenfalls ist ein Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder
Leitbild 7: Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt Projekt : neu
Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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72,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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403,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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605,3 kB
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