Vorlage öffentlich - VO/04GV/2012-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschliesst, ab 01.01.2013 für vorerst ein Jahr die Aufgaben der Gemeinde Roggenstorf, die sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern ergeben, auf Basis einer abzuschließenden Vereinbarung kostenpflichtig zu übernehmen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Weil die FF Roggenstorf wegen personeller Probleme gegenwärtig nicht voll einsatzfähig ist, kann die Gemeinde ihren Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz nicht nachkommen. Die FF Mallentin wird deshalb bei Einsätzen auf dem Nachbarterritorium zur Hilfe gerufen. Weil diese Nachbarschaftshilfe nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes bis zu einer Entfernung von 15 km Luftlinie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe kostenfrei erfolgen muss, ist eine vertragliche Regelung hierzu, die einen bestimmten Umlagebeitrag je Einwohner von der Gemeinde Roggenstorf fordern sollte, von Vorteil für die Gemeinde Mallentin gegenüber der jetzigen Situation.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

  

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