Vorlage öffentlich - VO/09GV/2012-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur außerplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung eines PKW-Anhängers für die Tätigkeit der Gemeindearbeiter in dem Produkt-Sachkonto 11402.09100000-020 in Höhe von 2.681,00 EURO zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt über außerplanmäßige Auszahlungen aus dem Konto 11402.06190000-017 (Verkauf eines antiken Tisches) mit 2.000 EURO, aus dem Konto 11402.07181000 (Verkauf des alten Anhängers) mit 350 EURO, aus dem Konto 11401.46114000 (Verkauf eines Tores) mit 50 EURO, aus dem Konto 11402.08270000 (Geringwertige Vermögensgegenstände 60 bis 400 EURO) mit 51 EURO und aus dem Konto 55202.54490000 mit 230 EURO gedeckt.

 

     

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Dringlichkeit musste ich am 09.11.2012 von meinem Recht der Eilentscheidung nach § 39 (3) KV M-V Gebrauch machen.

Gemäß Hauptsatzung § % (2), Ziffer 2 entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 2.000 EURO. Daher bedarf dieser Eilentscheid eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

 

-          weitere Erläuterungen zu Sachverhalt (Eilentscheid vom 09.11.2012)

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzrechnung des Jahres 2012 wird um 2681 EURO höher belastet als geplant. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen aus Verkauf des antiken Tisches, dem Verkauf des alten PKW-Anhängers und dem Verkauf des alten Garagentores.

 

 

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Anlagen

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