Vorlage öffentlich - VO/04GV/2012-055
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungen / Änderungen zum Gebietsänderungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Entscheidung
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26.11.2012
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, folgende Änderungen / Ergänzungen zum Gebietsänderungsvertrag:
1. Aus der Präambel wird gestrichen:
a) die Gemeinde Bernstorf,
b) die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
2. In § 2 werden:
a) in Absatz 1 das Wort Bernstorf gestrichen und
b) Abs. 2 die folgenden Halbsätze 1 und 2 vorangestellt: Als Empfehlung für die durch das Ministerium für Inneres und Sport zu treffende Entscheidung nach § 125 Abs. 6 KV M-V, sind sich die Vertrag schließenden Parteien darüber einig,.
3. Aus den §§ 3,4,6,7,8,9,11 und 13 wird das Wort Stepenitztal gestrichen. Die neue Gemeinde wird dort nur noch als neue Gemeinde bezeichnet.
4. In § 3 Abs. 2 wird nach dem Wort Umschrift in Klammern das Wort vorläufig ergänzt.
5. In § 6 wird die Gemeinde Bernstorf mit ihren Ortsteilen gestrichen.
6. In § 8 Abs. 1, Satz 2 wird vor dem Wort Gemeinde das Wort neue eingefügt.
7. § 9 erhält einen neuen Abs. 2 mit folgendem Wortlaut: Die Vertrag schließenden Parteien sind sich darüber einig, dass in der ersten Wahlperiode nach der Neuwahl (2014 bis 2019) die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs.4, Satz 2 LKWG M-V um vier erhöht werden soll.
8. § 9 Abs. 2 wird § 9 Abs. 3 und erfährt folgende Änderungen:
a) In Satz 1 wird eingefügt: der neuen Gemeinde ein Wahlbereich und sowie
b) In Satz 2 die Streichung der Worte Die 5 Wahlbezirke bleiben unter Einfügen folgenden Wortlauts: Diese Entschei8dung bleibt bei allen folgenden Gemeindewahlen bestehen.
9. § 9 erhält einen neuen Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: Die Vertragsparteien übertragen gemäß § 1 Abs. 2, Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses für die neue Gemeinde auf das Amt Grevesmühlen Land.
10. In § 13 Abs. 1 wird eingefügt:
a) In Satz 3 nach dem Wort Ortswehrführers folgender Wortlaut: im Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 12 Abs. 1, Sätze 3 und 4 Brandschutzgesetz (BrSchG) und
b) In Satz 4 nach dem Wort Die das Wort neue und nach dem Wort sodann die Worte innerhalb eines Jahres.
11. In § 13 Abs. 2 wird Entschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) gestrichen und ersetzt durch folgenden Wortlaut. Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFwEntschVO M-V).
12. In § 18 wird Wirkung des Datums der nächsten allgemeinen Gemeindewahl gestrichen und wie folgt ersetzt: Ablauf des Tages vor der Kommunalwahl im Jahr 2014. Dazu wird folgender Wortlaut gestrichen. und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.10.2012 teilte die Untere Rechtsaufsichtsbehörde der Verwaltung einige Hinweise und redaktionelle Änderungsvorschläge zum bereits beschlossenen Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Börzow, Mallentin und Papenhusen mit. Da dieser Vertrag bisher noch nicht ausgefertigt und unterschrieben wurde und zudem auch noch inhaltliche Änderungen zu empfehlen sind, bietet es sich an, die Anregungen aufzugreifen, um sie über einen Ergänzungsbeschluss noch in den Gebietsänderungsvertrag einfließen zu lassen. Die einzelnen Änderungen sind der beiliegenden Synapse zu entnehmen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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143 kB
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