Vorlage öffentlich - VO/04GV/2012-055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, folgende Änderungen / Ergänzungen zum Gebietsänderungsvertrag:

 

1. Aus der Präambel wird gestrichen:

a) die Gemeinde Bernstorf,

b) die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

 

2. In § 2 werden:

a) in Absatz 1 das Wort Bernstorf gestrichen und

b) Abs. 2 die folgenden Halbsätze 1 und 2 vorangestellt: „Als Empfehlung für die durch das Ministerium für Inneres und Sport zu treffende Entscheidung nach § 125 Abs. 6 KV M-V, sind sich die Vertrag schließenden Parteien darüber einig,“.

 

3. Aus den §§ 3,4,6,7,8,9,11 und 13 wird das Wort „Stepenitztal“ gestrichen. Die neue Gemeinde wird dort nur noch als „neue Gemeinde“ bezeichnet.

 

4. In § 3 Abs. 2 wird nach dem Wort „Umschrift“ in Klammern das Wort „vorläufig“ ergänzt.

 

5. In § 6 wird die Gemeinde Bernstorf mit ihren Ortsteilen gestrichen.

 

6. In § 8 Abs. 1, Satz 2 wird vor dem Wort „Gemeinde“ das Wort „neue“ eingefügt.

 

7. § 9 erhält einen neuen Abs. 2 mit folgendem Wortlaut: „Die Vertrag schließenden Parteien sind sich darüber einig, dass in der ersten Wahlperiode nach der Neuwahl (2014 bis 2019) die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs.4, Satz 2 LKWG M-V um vier erhöht werden soll“.

 

8. § 9 Abs. 2 wird § 9 Abs. 3 und erfährt folgende Änderungen:

a) In Satz 1 wird eingefügt: „der neuen Gemeinde ein Wahlbereich und“ sowie

b) In Satz 2 die Streichung der Worte „Die 5 Wahlbezirke bleiben“ unter Einfügen folgenden Wortlauts: „Diese Entschei8dung bleibt bei allen folgenden Gemeindewahlen bestehen“.

 

9. § 9 erhält einen neuen Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: „Die Vertragsparteien übertragen gemäß § 1 Abs. 2, Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses für die neue Gemeinde auf das Amt Grevesmühlen Land“.

 

10. In § 13 Abs. 1 wird eingefügt:

a) In Satz 3 nach dem Wort „Ortswehrführers“ folgender Wortlaut: „im Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 12 Abs. 1, Sätze 3 und 4 Brandschutzgesetz (BrSchG)“ und

b) In Satz 4 nach dem Wort „Die“ das Wort „neue“ und nach dem Wort „sodann“ die Worte „innerhalb eines Jahres“.

 

11. In § 13 Abs. 2 wird  „Entschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V)“ gestrichen und ersetzt durch folgenden Wortlaut. „Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFwEntschVO M-V)“.

 

12. In § 18 wird „Wirkung des Datums der nächsten allgemeinen Gemeindewahl“ gestrichen und wie folgt ersetzt: „Ablauf des Tages vor der Kommunalwahl im Jahr 2014“. Dazu wird folgender Wortlaut gestrichen. „und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern“.

         

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.10.2012 teilte die Untere Rechtsaufsichtsbehörde der Verwaltung  einige Hinweise und redaktionelle Änderungsvorschläge zum bereits beschlossenen Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Börzow, Mallentin und Papenhusen mit. Da dieser Vertrag bisher noch nicht ausgefertigt und unterschrieben wurde und zudem auch noch inhaltliche Änderungen zu empfehlen sind, bietet es sich an, die Anregungen aufzugreifen, um sie über einen Ergänzungsbeschluss noch in den Gebietsänderungsvertrag einfließen zu lassen. Die einzelnen Änderungen sind der beiliegenden Synapse zu entnehmen.   

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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