Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-066
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushaltsplan 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Rita Fischer
- Verfasser:
- Fischer, Rita
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.09.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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29.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den
Bestimmungen des § 50 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu
erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei
einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben
erheblichen Umfang geleistet werden müssen, sowie Ausgaben für bisher nicht veranschlagte
Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung
und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
