Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 50 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, sowie Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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