Vorlage öffentlich - VO/12SV/2010-047-4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2013 und die Finanzplanjahre 2014 bis 2016.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern  ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Konzept

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Anlagen

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