Vorlage öffentlich - VO/04GV/2012-054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mallentin bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur außerplanmäßigen Auszahlung vom 24.07.2012 zum Vorhaben „Kauf von Spielplatzgeräten“ in Höhe von 1.664,43 Euro.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Außerplanmäßige Auszahlung

Produktsachkonto:              36601.09100000, Maßnahme 012

Kauf von Spielplatzgeräten

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf die Bürgermeisterin hiermit folgende Eilentscheidung:

Sie genehmigte die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.664,43 Euro r den Kauf von Spielplatzgeräten für diverse Spielplätze in der Gemeinde Mallentin.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin beabsichtigt noch im Jahre 2012 Spielgeräte für verschiedene Spielplätze zu kaufen. Insgesamt werden dafür 3.100,00 Euro benötigt. Finanziell stehen derzeit 1.435,57 Euro aus dem Vorjahr zur Verfügung. Es werden weitere 1.664,43 Euro benötigt, um die Rechnungen begleichen zu können. Da dieses Vorhaben bei der Haushaltsplanung 2012 keine Berücksichtigung gefunden hat, ist ein Beschluss zur außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich.

Die benötigten Deckungsmittel für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.664,43 Euro werden aus dem Produktsachkonto 36601.52338000 "Unterhaltung öffentlicher Spielplätze" zur Verfügung gestellt.

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Mallentin vom 11.07.2005 entscheidet der Bürgermeister lt. § 5 Abs. 2 bei außerplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 600,00 Euro je Ausgabefall.

Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 36601.52338000 „Unterhaltung öffentlicher Spielplätze“

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Anlagen

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