Vorlage öffentlich - VO/13GV/2012-092
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von der Nutzungsgebühr für die Sporthalle Proseken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Arite Plath
- Verfasser:
- Arite Plath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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18.09.2012
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Erledigt
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Sozialausschuss Gägelow
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Entscheidung
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16.08.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Entscheidung
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14.08.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Turn- und Sportverein Gägelow e. V. hat beantragt, die Kindersportgruppen des Vereins im Schuljahr 2012/2013 von der Nutzungsgebühr zu befreien.
Die Hallengebührensatzung der Gemeinde Gägelow ermöglicht die Erteilung einer Gebührenbefreiung auf Antrag und nach Entscheidung durch die Gemeindevertretung.
Gegenwärtig ist der TSV Gägelow mit wöchentlich 23 Stunden neben der Schule Proseken hauptsächlicher Nutzer der Sporthalle Proseken. Die aktuell geltende Satzung sieht vor, Vereinen der Gemeinde Gägelow bis zum 31. August 2013 eine Gebührenermäßgung von 31,00 pro Stunde, Gruppe oder Mannschaft zu gewähren. In den zurück liegenden Jahren wurden die Kindersportgruppen des TSV Gägelow von der Nutzungsgebühr befreit, während den Erwachsenensportgruppen die satzungsgerechte Ermäßigung eingeräumt wurde (gegenwärtig 12,00 /h statt 43,00 /h).
Im laufenden Schuljahr wurde der Hallenboden saniert. Ein langjähriger Vertragspartner wird zum Schuljahr 2012/2013 keinen neuen Vertrag schließen, sodass hier Einnahmen ausbleiben werden. Die Gemeindevertretung Gägelow hat entschieden, die frei werdenden Hallenzeiten der Freiwilligen Feuerwehr Gägelow anzubieten. Soweit es zu einem Vertragsschluss kommt, hat die Freiwillige Feuerwehr Gägelow Anspruch auf die satzungsgemäße Gebührenreduzierung. Gleichzeitig ist die Gemeinde Gägelow gehalten, den Gemeindehaushalt zu sichern und zu festigen. Unter diesen Voraussetzungen schlägt die Verwaltung vor, den Kindersportgruppen des TSV Gägelow im neuen Schuljahr statt einer Gebührenbefreiung eine Gebührenermäßigung auf 6,00 /h einzuräumen. Unter Berücksichtigung der Sommerferien und gesetzlichen Feiertagen sind dann Einzahlungen i. H. v. ca. 756,00 zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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84,7 kB
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