Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das "Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest" entsprechend der beigefügten Anlage.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechende Vereinbarung laut Anlage mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Unter Bezug auf die Stellungnahme des Zweckverbandes Grevesmühlen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum B-Plan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das "Industrie- und Gewerbegebiet Nordwest" ist der Abschluss einer Erschließungsvereinbarung für die noch herzustellenden Trink- und Abwasseranlagen im B-Plan-Gebiet erforderlich. Dabei sind die Flächen des Zweckverbandes hier ausgenommen, da bei diesen Fläche eine grundstücksbezogene Erschließung durch den Zweckverband selbst erfolgt.

Des Weiteren sind einzelne Grundstücke, die aufgrund längerer Pachtverträge (Photovoltaik-Freiflächenanlage) keine Anlagen zur Ver- u. Entsorgung benötigen, ebenfalls von der Erschließung ausgenommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2012 stehen ausreichend Mittel  in dem Produktsachkonto 11401.14211000 unter der Projekt-Nr. 034 zur Verfügung.

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Anlagen

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