Vorlage öffentlich - VO/04GV/2012-031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mallentin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mallentin über die Erhebung einer Hundesteuer.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Wunsch der Gemeindevertretung Mallentin wurde ein Entwurf zur Satzungsänderung, in Bezug auf sogenannte gefährliche Hunde, gefertigt.

Die Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Um die Rechtssicherheit für die Verwaltung zu erhöhen, wird eine Anpassung an die HundehVO empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da derzeit keine sogenannten gefährlichen Hunde in der Gemeinde Mallentin veranlagt sind.

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Anlagen

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