Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-169
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen gemäß § 12 BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
15.03.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
20.03.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
16.04.2012
|
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Planbereichsgrenzen sind aus der Übersicht ersichtlich. Das Plangebiet befindet sich am Westrand der Stadt Grevesmühlen, südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und eine junge Aufforstung.
3. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.
4. Die Stadt Grevesmühlen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das Beteiligungsverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5. Im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu befragen.
6. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu informieren (Darlegung). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
7. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat auf Antrag eines Vorhabenträgers den Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer Photovoltaik-Freifläche auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände in Grevesmühlen gefasst. Um Planungsrecht zu schaffen, sind die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Durchführung des Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren erforderlich.
Planungsziel ist nach Abriss und Abbruch der bisher noch vorhandenen baulichen Anlagen die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Flächen im Geltungsbereich nehmen etwa 3,26 ha ein. Die Fläche für die Photovoltaik-Freiflächenanlage nimmt etwa 2,86 ha ein. Die Anforderungen an den Waldschutz nach Süden sind zu beachten. Der 30 m Waldabstand ist zu berücksichtigen.
Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Leitbild 7: Grevesmühlen, die Stadt ohne Watt !
Projekt: neu
Entsprechend des Leitbildes unterstützt die Stadt private energetische Vorhaben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
905 kB
|
