Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-168
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Stadtwehrführers für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Herr Welzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.04.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Mai 2002 der Wahl des Herrn Tommy Möller zum stellvertretenden Stadtwehrführers zu.
Herr Tommy Möller wird nach § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V vom 3. Mai 2002 und nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen, wählt die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen den Wehrvorstand für die Dauer von 6 Jahren.
Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 29.02.2012 im Gerätehaus der Feuerwehr, Langer Steinschlag 12.
Die Wahl ergab von 22 Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Feuerwehr, dass Herr Tommy Möller mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zum stellvertretenden Stadtwehrführer gewählt wurde.
