Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Mai 2002 der Wahl des Herrn Tommy Möller  zum stellvertretenden Stadtwehrführers zu.

 

Herr Tommy Möller wird nach § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V vom 3. Mai 2002 und nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen, wählt die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen den Wehrvorstand für die Dauer von 6 Jahren.

Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 29.02.2012 im Gerätehaus der Feuerwehr, Langer Steinschlag 12.

Die Wahl ergab von 22 Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Feuerwehr, dass Herr Tommy Möller mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zum stellvertretenden Stadtwehrführer gewählt wurde.

 

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