Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2012 gemäß beiliegender Liste zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

Die Bereitstellung der Mittel ist im Finanzhaushalt des 1. Nachtragshaushaltes 2012 abzusichern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Übertrag der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2011 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2012, welche im Finanzhaushalt des 1. Nachtragshaushaltes 2012 zu berücksichtigen sind.

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Anlagen

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