Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt:

 

1. An die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde Grevesmühlen zur Förderung der Sommermusiken einen jährlichen Zuschuss von ...................................... zu zahlen, solange die Sommermusiken stattfinden und die Haushaltslage der Stadt dies zulässt.

 

2. An das Filmstudio Grevesmühlen zur Förderung des Projekts "Grevesmühlen TV" einen jährlichen Zuschuss von ....................................... zu zahlen, solange das Projekt besteht und die Haushaltslage der Stadt dies zulässt.

 

3. An die Volkssolidarität zur Unterstützung der Seniorenbetreuung in der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2012 einen Zuschuss von .................................... zu zahlen.

 

4. Für das Haushaltsjahr 2013 anteilig einen Zuschuss von ..................................... an die Volkssolidarität zu zahlen, da der Vertrag mit Ablauf des 30.06.2013 endet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept vom 13.09.2010 legte die Stadtvertretung Grevesmühlen unter anderem fest, dass die Zuschüsse an Verbände und Vereine ab dem Haushaltsjahr 2010 um 25 % zu kürzen sind. Von dieser Sparmaßnahme betroffen sind auch die sogenannten "festen Posten", bei denen die Zuwendungsempfänger von einer jährlich zu wiederholenden Antragstellung ausgenommen sind.

 

Um den Zuwendungsempfängern die Gelegenheit zu geben, sich zu einer solchen Kürzung zu äußern und eventuell neue Festlegungen für die Zukunft herbeizuführen, fanden im IV. Quartal 2011 Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen und den Vertretern der betroffenen Institutionen statt. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

 

 

Ist 2011

Beantragt 2012

Auszahlungssumme nach Reduzierung um 25%

Gesprächsergebnis

Evang. Luth. Kirchgemeinde GVM - Sommermusiken

1.500,00 €

1.500,00 €

1.125,00 €

1.300,00 €

Filmstudio GVM - "Grevesmühlen TV"

5.000,00 €

---

3.750,00 €

3.750,00 €

Volkssolidarität - Seniorenbetreuung lt. Vertrag

 

 

_________________

Informatorisch:

24.400,00 €

(Wegen Ersparnis Mietaufwendungen iHv 800,00 € nach Umbau)

________________

Ursprungssumme Vertrag:

25.200,00 €

---

18.300,00 €

 

 

 

 

_________________

 

 

18.900,00 €

24.000,00 €

 

Die Verwaltung empfiehlt, vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 13.09.2010 nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern) zu verfahren und lediglich die Beträge laut Spalte 4 zur Auszahlung zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Ausschöpfung der 25%-Regelung ist im Bereich der "festen Posten" eine jährliche Reduzierung der Aufwendungen von 8.525,00 € möglich.

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