Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-029
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine erneute Veränderungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg" der Gemeinde Gägelow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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17.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzung über eine erneute Verändewrungssperre
nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am
Krähenberg“ der Gemeinde Gägelow laut Anlage gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Der
Beschluss über die erneute Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in der Sitzung am 24.05.2006 die
Satzung über eine
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18
"Windpark am Krähenberg“ beschlossen. Die Satzung hat mit Ablauf des
02.06.2006 (Tag der Bekanntmachung) Rechtskraft erlangt und gilt für die Dauer
von 2 Jahren. Die Satzung ist mit
Ablauf des 02.06.2008 außer Kraft getreten. Der Bebauungsplan Nr. 18 hat
gegenwärtig den Stand Entwurf erreicht. Innerhalb der letzten 2 Jahre war es
nicht möglich eine Planung aufzustellen, die allen gesetzlichen Anforderungen
genügt.
Da jedoch bereits
Baugesuche vorliegen und weitere bekannt sind, wäre derzeit eine Errichtung von
Windkraftanlagen nach § 35 BauGB im ausgewiesenen Sondergebiet im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens möglich. Aus diesen Gründen wird der
Gemeindevertretung empfohlen eine erneute Veränderungssperre zu erlassen.
Die Vorausetzungen
für den Erlass einer erneuten Veränderungssperre sind gegeben und für eine weitere sachgerechte
Planaufstellung unbedingt erforderlich.
