Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren für den gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen.

 

In der Gemeinde Gägelow gibt es zwei Gebührensätze. Bei der Veranlagung der Gebühren wird unterschieden, ob die Flächen der Grundsteuer A (bisher 10,70 €/ha) oder Grundsteuer B (bisher 19,14 €/ha) unterliegen.

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.

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