Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-132
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur Übernahme der Straßenbaulast für eine abzustufende Strecke der Landesstraße L 02
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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05.01.2012
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.01.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.03.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.04.2012
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Vereinbarung zur Übernahme der Straßenbaulast für eine abzustufende Strecke der Landesstraße L 02 laut Anlage.
2. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die Übernahmevereinbarung laut Anlage mit dem Leiter des Straßenbauamtes für das Land M-V abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landesstraße L 02 soll aus dem Wohngebiet Pfaffenhufe - Heinrich-Heine-Straße in das Gewerbegebiet Jahnstraße - Rehnaer Straße verlegt werden.
(Siehe dazu auch beiliegenden Übersichtsplan).
Durch die Verlegung ändert sich die Verkehrsbedeutung der Straße "Pfaffenhufe - Heinrich-Heine-Straße". Die bisherige Landesstraßenstrecke wird daher gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) zur Gemeindestraße abgestuft. Die Stadt Grevesmühlen übernimmt folglich die Straßenbaulast für die o.g. abzustufende Strecke. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben.
In der beiliegenden Vereinbarung wird die Übernahme der Straßenbaulast geregelt.
Demgegenüber übernimmt das Land M-V die bereits von der Gemeinde beauftragte Ausbauplanung der Jahnstraße (Stand zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Widmung).
Die Abstufung von Landesstraßen wird gemäß § 8 StrWG M-V von der obersten Landesstraßenbaubehörde (=Wirtschaftsminister) verfügt. Die Umstufung ist öffentlich bekanntzugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238,5 kB
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