Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Mai 2002 der Wahl des Herrn Steve Klemkow zum Stadtwehrführer zu.

 

Herr Steve Klemkow wird nach § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes M-V vom 3. Mai 2002 und nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen, wählt die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen den Wehrvorstand für die Dauer von 6 Jahren.

 

Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 4. November 2011 im Gerätehaus der Feuerwehr, Langer Steinschlag 12.

Die Wahl ergab von 21 Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Feuerwehr, dass Herr Steve Klemkow mit 20 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zum Stadtwehrführer gewählt wurde.

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