Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-064
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung der weiteren Mitglieder der Gemeinde Gägelow im Amtsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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29.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 05.09.2011 trat die neue Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft. Darin enthalten ist eine Änderung des § 132 Abs. 2 KV M-V, welche für eine Reduzierung der Größe der Amtsausschüsse sorgt, indem weitere Mitglieder, die von den Gemeinden neben dem Bürgermeister in den Amtsausschuss zu entsenden sind, künftig erst Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern zustehen. Gemeinden zwischen 2001 und 3000 Einwohnern, wie Gägelow, entsenden danach außer dem Bürgermeister nur noch zwei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss (s. Anlage).
Diese Verkleinerung tritt gemäß § 176 Abs. 4 KV M-V zum 01.01.2012 in Kraft, welcher gleichzeitig die Gemeindevertretungen zur Abberufung der bisherigen weiteren Mitglieder verpflichtet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Verkleinerung des Amtsausschusses um insgesamt acht weitere Mitglieder sinken die Aufwendungen für Sitzungsgelder in diesem Gremium. Unter Zugrundelegung von durchschnittlich fünf Sitzungen jährlich ergibt sich eine Einsparung von 1.200,00 pro Jahr.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,3 kB
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