Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung einer Hundesteuer.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000 sind als gefährliche Hunde 12 Rassen in der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde Gägelow aufgeführt. Die HundehVO M-V, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit nur noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Um die Rechtssicherheit für die Verwaltung und die Hundehalter zu erhöhen, ist die Satzung der Gemeinde Gägelow der HundehVO M-V anzupassen. Weiterhin wird empfohlen, die Gültigkeit der Steuermarken nicht zu begrenzen. Durch die Übersendung neuer Steuermarken alle 5 Jahre entstehen der Gemeinde Gägelow unnötige Kosten.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da derzeit keine gefährlichen Hunde in der Gemeinde Gägelow veranlagt sind.

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Anlagen

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