Vorlage öffentlich - VO/13GV/2011-067
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwand zum Gastschulbeitrag an andere Schulträger gemäß Schullastenausgleichsverordnung (SchlaVO M-V) v. 22.05.1997
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Evelyn Horn
- Verfasser:
- Frau Horn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 (3) Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow beschließt die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ab einer Wertgrenze über 5.000 Euro.
Für die Haushaltsstelle 22000.67200 - Gastschulbeitrag waren im Jahr 2011 24.600,00 eingeplant.
Bisher wurden 26.108,46 ausgegeben. (1.508,46 sind über den Deckungskreis abgesichert)
Auf Grund einer Rechnungslegung für einen Schüler der Gemeinde Gägelow, der seit dem Schuljahr 2009/2010 in Schwerin auf eine Sonderpädagogische Schule mit besonderer Förderung geht, werden noch 20.000,00 für das Haushaltsjahr 2011 benötigt. Die Kosten für diesen Schüler betragen, auf Grund des Mehreinsatzes von Sonderpädagogischem Personal, für das Schuljahr 2009/2010 und 2010/2011 insgesamt 20.000,00 .
In der Haushaltsplanung sind diese Kosten nicht veranschlagt worden, weil keine Meldung über den Besuch dieses Schülers von Seiten der Schweriner Schule erfolgte. Es ist somit zu einem Fehlbetrag i.H.v. 20.000,00 für das Jahr 2011 gekommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 20.000,00 kann aus nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen gedeckt werden:
Haushaltsstelle Betrag
88000.34000 Mehreinnahmen durch Verkauf von
Grundstücken u. Gebäuden 11.000,00
46410.67200 Hortkosten 4.000,00
46420.71200 Zuschuss Kita/Tagespflege 1.500,00
22000.63900 Beförderung Schwimmunterricht 1.600,00
22000.52000 Geräte/ Ausstattung Schule Proseken 1.900,00
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20.000,00
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