Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 1995. Aufgrund der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren für den gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen.

 

Im Zusammenhang mit der Umstellung auf ein katastergestütztes Programm zur Berechnung und Veranlagung der Gebühren wird eine Gebührenerhebung mit künftig zwei statt bisher drei Gebührensätzen empfohlen. Zu- und Abschläge nach Nutzungsart sind nicht mehr vorgesehen. Weiterhin wird vorgeschlagen, als Gebührenmaßstab ausschließlich die Grundstücksgröße heranzuziehen. Eine Berechnung nach Größe und Nutzungsart hat erfahrungsgemäß laufende Korrekturen der Bescheide zur Folge.

 

 

Für alle Flächen unter 1 ha werden pauschal 1,06 € erhoben. Flächen über 1 ha werden mit 7,56 €/ha veranlagt. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.

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Anlagen

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