Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kultur-u. Sozialauschuss der Stadt GVM beschließt, der AWO einen Zuschuss i.H.v. 125,00 Euro zu zahlen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die AWO hat am 27.10.2011 einen Antrag auf Zuschuss zur Weihnachtsfeier für Obdachlose und sozialschwache Familien gestellt. (Az.20/11 entsprechend Förderrichtlinie vom 01.01.2006)

 

Die Weihnachtsfeier 2011 für o.g. Personengruppe findet im Dezember 2011 in den Räumen der AWO statt.

Diese Feier wird gemeinsam mit der Volkssolidarität und der AWO vorbereitet, organisiert und durchgeführt.

 

Gesamtkosten sind mit 250,00 Euro ausgewiesen. Eine Förderung durch Dritte erfolgt nicht, beantragt wird ein Zuschuss i.H.v. 125,00 Euro.

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Zahlung erfolgt über das Produkt Vereinsförderung Jugend und Soziales,

Produkt 36202. mit dem Konto Zuschüsse für lfd. Zwecke an Verbände und Vereine 54159000.

Eine entsprechende Deckung ist gegeben.

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Anlagen

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