Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die als Anlage 1 beigefügte

3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hundesteuer für die sogenannten gefährlichen Hunde wurde bisher nach der Hundesteuersatzung der Stadt Grevesmühlen vom 10. April 2002 erhoben.

Die Satzung regelt im § 5 Abs. 1 den Steuermaßstab sowie den Steuersatz.

Im Absatz 2 sind zwölf Rassen und Gruppen, für die der erhöhte Steuerbetrag von 300,00 Euro pro Jahr angesetzt wird, aufgeführt.

Nach § 2 der Hundehalterverordnung - HundehVO M-V vom 04. Juli 2000 sind als gefährliche Hunde nur noch vier Rassen und Gruppen eingestuft. Um die Rechtssicherheit für die Verwaltung und die Hundehalter zu erhöhen, ist die Satzung der Stadt Grevesmühlen der HundehVO M-V anzupassen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine, aber Erhöhung der Rechtssicherheit

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Anlagen

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